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Info zum Assistenzhund

Auszug Flyer vom Verein der Assistenzhund Europas

INFORMATIONSFLYER: ASSISTENZHUNDE

BUNDESBEHINDERTENGESETZ:

Seit dem 1.1.2015 sind die Assistenzhunde im Bundesbehindertengesetz (BBG) §39a geregelt.

Als Assistenzhunde gelten Blindenführ-, Service- und Signalhunde.

„Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet.

Assistenzhunde sollen zum Zweck der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben. Darüber hinaus leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation und zum Abbau von stellungsmäßigen Barrieren.“

RICHTLINIEN DES BUNDESMINISTERS FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ:

Assistenzhunde werden in allen Bereichen des täglichen Lebens eingesetzt. Daher benötigen Menschen mit Behinderung, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen. Die Ausnahme von der Maulkorbpflicht ermöglicht ihnen ihre uneingeschränkte Aufgabenerfüllung.

BUNDESVERFASSUNG ART. 7:

Assistenzhundeführer/Innen     genießen      besondere             Rechte,         also    eine    positive

Diskriminierung nach Art. 7 der Bundesverfassung. Das bedeutet, dass sie in diesem Fall von der Gleichbehandlung aller sonstigen Hundeführer/Innen ausgenommen sind und sie ihre Assistenzhunde auch an Orte mitnehmen dürfen, an denen Hunde normalerweise verboten sind. Wird ihnen dies verwehrt, so ist dies als mittelbare Diskriminierung einzustufen und die Bundesbehindertenanwaltschaft kann umgehend über solch einen Vorfall informiert werden.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANERKENNUNG ALS ASSISTENZHUND:

Die gesundheitliche Eignung + wesensmäßige Eignung + spezielle Ausbildung +

positiv abgeschlossene staatliche Beurteilung durch die Prüf- und Koordinierungsstelle für Assistenzhunde, Veterinärmedizinische Universität Wien, Messerli Forschungsinstitut führt zur Anerkennung als Assistenzhund und zur Eintragung in den Behindertenpass. Mit diesem Eintrag gelten die in Rechtsvorschriften geregelten Assistenzhund-Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen und auch die Ausnahme von der Maulkorbpflicht.

WIE ERKENNT MAN EINEN ASSISTENZHUND?

Staatlich zertifizierte Assistenzhunde tragen ein geschütztes Logo auf ihren Kenndecken, Führgeschirren, Halsbändern bzw. Brustgeschirren und sind im Behindertenpass eingetragen

              

 

WARUM MÜSSEN DIESE HUNDE STAATLICH ZERTIFIERT SEIN?

Weil der Mensch mit Behinderung, der auf einen Assistenzhund angewiesen ist, das Recht auf einen gesunden und wesensmäßig geeigneten Hund hat und alle staatlich zertifizierten

Assistenzhunde schon vor der Prüfung von speziell geschulten und unabhängigen

Sachverständigen auf ihre gesundheitliche Eignung hin untersucht und beurteilt werden.

Leider wurden vor diesen Prüfungen auch kranke und wesensmäßig ungeeignete Hunde verkauft. 

WICHTIG: NUR EIN STAATLICH ZERTIFIZIERTER ASSISTENZHUND MIT DEM EINTRAG IM BEHINDERTENPASS BZW. DEM STAATLICH GESCHÜTZTEN LOGO AUF DER KENNDECKE, AM HALSBAND ODER AM FÜHRGESCHIRR IST LAUT GESETZ EIN ASSISTENZHUND! PARTNERHUNDE UND CO MÜSSEN FÜR DIE ANERKENNUNG EBENFALLS DIE STAATLICHE

ZERTIFIZIERUNGSPRÜFUNG MACHEN, ANSONSTEN HANDELT ES SICH NUR UM FAMILIENHUNDE, DIE KEINERLEI ZUTRITTSRECHTE LAUT DEM ÖSTERREICHISCHEN GESETZ HABEN.

Ein Assistenzhund darf, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Operationssaal) überall hin mitgenommen werden, dadurch hat die Umwelt ein Recht, dass nur gesunde und geeignete Hunde dieses Privileg genießen dürfen.

Assistenzhunde werden vielfältig eingesetzt und sie zeigen einen hohen Arbeitswillen. Um sie vor Überforderung zu schützen und um wichtige Themen rund um den Assistenzhund nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu vermitteln, sind vom Gesetzgeber verpflichtende Veranstaltungen von der betroffenen Person zu besuchen.

Ein Assistenzhund kostet bis zu 35 000 Euro und ist durchschnittlich 10 – 12 Jahre im Einsatz. Dieses Geld wird teilweise vom Staat, teilweise von Sponsoren, privaten Spendern und vom betroffenen Menschen mit Behinderung (mit-)finanziert. Nur gesunde und wesensmäßig geeignete Hunde, können so lange eingesetzt werden!

 

WIE HELFEN ASSISTENZHUNDE IHREN MENSCHEN MIT BEHINDERUNG?

HILFELEISTUNGEN VON BLINDENFÜHRHUNDEN:

Blindenführhunde versuchen, ihren blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen, das Augenlicht bestmöglich zu ersetzen.

Sie umgehen Hindernisse bzw. zeigen unterschiedliche Höhen-, Seiten- oder Bodenhindernisse zuverlässig an.

Blindenführhunde führen sicher über Zebrastreifen, die sie zuvor auf ein Hörzeichen aufgefunden und angezeigt haben.

Sie zeigen zuverlässig Stufen und Randsteine an. 

Blindenführhunde führen zu verschiedenen gewünschten Türen und Liften und zeigen z.B. beim Arzt, bei der Post oder bei der Bank den freien Schalter an.

Sie zeigen auf Hörzeichen Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln an und führen zu freien Sitzplätzen (z.B. im Bus, in einem Lokal, im Park).

Blindenführhunde führen sicher zu gewünschten Orten und ermöglichen ihren blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen in einem normalen Tempo zu gehen.

 

HILFELEISTUNGEN VON SERVICEHUNDEN:

Servicehunde führen für ihre körperbehinderten Menschen jene Tätigkeiten aus, die diese aufgrund der fehlenden Kraft oder Beweglichkeit nicht selber ausführen können.

Sie holen, apportieren, tragen und halten Gegenstände bis zur Abnahme durch ihre betroffenen Menschen (z.B. Fernbedienungen, Handys, Schlüssel).

Servicehunde können kleine Packtaschen mit Gegenständen (z.B. essentielle Medikamente, kleine Wasserflaschen) tragen.

Sie öffnen und schließen auf verschiedene Hör-bzw. Sichtzeichen (Eingangs-) Türen und Laden.

Servicehunde betätigen auf verschiedene Hör- bzw. Sichtzeichen mit ihren Pfoten oder Nasen (Licht-)Schalter und (Lift-)Knöpfe.

Sie können auf Hör-bzw. Sichtzeichen Hilfe herbeiholen (z.B. durch das Aufsuchen von Hilfspersonen, durch das Drücken von Notrufglocken).

Servicehunde verrichten individuelle Hilfeleistungen, wie z.B.: Schuhe/Gewand ausziehen, Post holen, Medikamente bringen, Waschmaschine/Trockner ausräumen,…

 

HILFELEISTUNGEN VON SIGNALHUNDEN FÜR GEHÖRLOSE MENSCHEN:

Signalhunde für gehörlose Menschen machen auf verschiedene akustische Signale bzw. relevante Geräusche aufmerksam. 

Sie wecken beim Wecker läuten orts- und zeitunabhängig zuverlässig auf.

Diese Signalhunde apportieren spezielle Kenngegenstände, wenn an (Eingangs) Türen geklopft oder die Türklingel betätigt wird.

Sie stupsen ihre gehörlosen bzw. hörbehinderten Menschen z.B. mit den Pfoten an, um auf wichtige Geräusche und Geräuschquellen aufmerksam zu machen. Z:B: Babyweinen, Eieruhr, Rauchalarm, Sirenen von Einsatz-Fahrzeugen, hupende Autofahrer bzw. klingelnde Radfahrer, die sich der betroffenen Person von hinten nähern.

Signalhunde von gehörlosen Menschen bringen auch die Handys, um auf SMS- Mitteilungen aufmerksam zu machen.

Sie zeigen orts- und zeitunabhängig an, wenn der Name der betroffenen Person (auf-) gerufen wird, z.B. von Freunden oder von einer Assistentin einer Gesundheitseinrichtung.

 

HILFELEISTUNGEN VON SIGNALHUNDEN FÜR  MENSCHEN MIT CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN:

Signalhunde von Menschen mit chronischen Erkrankungen assistieren Personen mit Diabetes, Epilepsie oder einer anderen neurologischen Beeinträchtigung.

Sie zeigen bei ihrem an Diabetes erkrankten Menschen orts- und zeitunabhängig eine Über- oder Unterzuckerung zuverlässig an. 

Als Signalhunde für Epileptiker leisten sie vor, während bzw. nach einem Anfall essentielle Hilfe.

Möglichkeiten der Hilfeleistungen sind z.B: alarmierendes Anstupsen bei der betroffenen Person, um auf bedrohliche Situationen aufmerksam zu machen (Über- oder

Unterzuckerung, epileptischer Anfall,..), Betätigung von Notruftelefonen oder Notrufknöpfen, das Bringen von Notfalltaschen bzw. essentiellen Medikamenten, aktiv Hilfe herbeiholen oder einen engen Körperkontakt zur betroffenen Person ermöglichen, der beruhigend wirkt und gleichzeitig Sicherheit vermittelt (enges Kontaktliegen, Anstupsen, Abschlecken der Hände oder Beine der betroffenen Person, um ihre (Körper)Wahrnehmung zu verbessern oder zu stabilisieren.

Signalhunde von Menschen mit chronischen Erkrankungen bewahren ihre betroffene Person durch den antrainierten Ungehorsam vor gesundheitsgefährdeten Situationen, indem sie Straßenüberquerungen vor einem Anfall oder die Treppenbenützung durch Querstellen verhindern).

 

EIN ASSISTENZHUND HAT VON FREMDPERSONEN BITTE NICHT GESTREICHELT ODER GEFÜTTERT ZU WERDEN, DA ER DADURCH VON SEINER ARBEIT ABGELENKT WERDEN KÖNNTE.

INFORMATIONEN, FRAGEN:

Prüf- und Koordinationsstelle Assistenzhunde, Veterinärmedizinische Universität Wien,

Messerli Forschungsinstitut, Veterinärplatz 1, 1210 Wien T: +43 1 25077 2682 (Mo. – Fr. von 9:00 – 12:00 Uhr) assistenzhunde@vetmeduni.ac.at www.vetmeduni.ac.at/assistenzhunde/

 Verein „Freunde der Assistenzhunde Europas“,  

Interessensvertretung, Landstraße 39, 2421 Kittsee T: +43 (0)664 7367 0444 office@reha-dogs.org www.reha-dogs.org  

Kenndecke
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